Der Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung ist zwar nicht ausdrücklich in der Bundesverfassung enthalten, er lässt sich jedoch indirekt aus verfassungsrechtlichen Bestimmungen ableiten. Deren wichtigste Konsequenz, die Vorfragenbindung, kann aus sachlichen Gründen durchbrochen werden. Konsequenzen im Finanzstrafrecht sowie im Bilanzsteuerrecht werden aufgezeigt.