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Hauptversammlung 1997 - Maßnahmen nach dem EU-GesRÄG

WirtschaftsrechtRdW 1997, 185 Heft 4 v. 15.4.1997

Die ordentliche Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 1997, die zumeist im ersten Halbjahr 1997 stattfinden wird, bietet Gelegenheit, einige Maßnahmen zu beschließen, die sich aus dem Eu-GesRÄG ergeben. In den seltensten Fällen wird es sich dabei um zwingend gebotene Anpassungen handeln, es eröffnen sich aber Möglichkeiten für Gestaltungen, die bisher nicht zur Verfügung standen.

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