Die ordentliche Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 1997, die zumeist im ersten Halbjahr 1997 stattfinden wird, bietet Gelegenheit, einige Maßnahmen zu beschließen, die sich aus dem Eu-GesRÄG ergeben. In den seltensten Fällen wird es sich dabei um zwingend gebotene Anpassungen handeln, es eröffnen sich aber Möglichkeiten für Gestaltungen, die bisher nicht zur Verfügung standen.