§ 1 UStG, § 2 UStG
1. Eine umsatzsteuerliche Nebenleistung liegt vor, wenn die Nebenleistung im Verhältnis zur Hauptleistung nebensächlich ist und die Hauptleistung ermöglicht, abrundet oder ergänzt.
2. Die Beförderung von Kindern von und zu einem Kindergarten rundet die Hauptleistung des Kindergartenbesuchs ab bzw ermöglicht oder ergänzt diese Hauptleistung. Der Transport hat in diesem Fall keine selbständige Bedeutung, sondern nur eine untergeordnete (nebensächliche), dem Besuch des Kindergartens dienende Funktion.