Der Selbstbehalt bei außergewöhnlichen Belastungen ist mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip nicht zu vereinbaren und stößt deshalb auf schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken. Daraus ergeben sich wichtige Aspekte für die Familienbesteuerung.
1. Der Selbstbehalt bei außergewöhnlichen Belastungen
§ 34 Abs 4 EStG sieht im Fall von außergewöhnlichen Belastungen einen „Selbstbehalt“ vor: