Im vorliegenden Beitrag werden die Probleme, die sich aus der liegenschaftsübergreifenden Verrechnung von Herstellungsaufwendungen mit steuerfreien Beträgen ergeben, dargestellt. Nach Meinung des Autors ist - jedenfalls bei unterschiedlichen Rechtsauffassungen des Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung - mit Erlassung von Feststellungsbescheiden vorzugehen.