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Rechtmäßiger Hinderungsgrund -- kein Anspruch auf entlassungsabhängige Ansprüche

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1997, 88 Heft 2 v. 15.2.1997

§ 82 lit d, f GewO
§ 8 Abs 3 AngG, § 27 Z 1, 4 AngG, § 32 AngG
§ 1154b ABGB, § 1162c ABGB

1. Religiöse und familiäre Verpflichtungen (Begräbnis oder Seelenmesse eines nahen Angehörigen) können als höherrangige Verpflichtungen im Einzelfall das Fernbleiben vom Dienst rechtfertigen.

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