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Rechtmäßiger Hinderungsgrund

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1997, 89 Heft 2 v. 15.2.1997

§ 82 lit f GewO

Ein ausländischer öffentlich-rechtlicher Hinderungsgrund (Ausreiseverweigerung durch eine türkische Zollbehörde), der den Antritt der Arbeit tatsächlich verhindert, bildet einen Rechtfertigungsgrund, der die Pflichtwidrigkeit des verspäteten Arbeitsantrittes ausschließt.

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