Im Rahmen der Rationalisierung von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen muß aus betriebswirtschaftlichen Gründen häufig Personal abgebaut werden, weil Arbeitsplätze wegfallen. Wenn diese Maßnahmen in Verbindung mit einem Wechsel des Arbeitgebers stehen, kann der Personalabbau in Konflikt mit den Regelungen zum Schutz der Arbeitnehmer beim Betriebsübergang kommen. Der Beitrag geht insbesondere der Frage nach, ob das Rationalisierungskonzept eines Betriebserwerbers bereits vom Betriebsveräußerer umgesetzt werden kann, indem dieser unter Berufung auf das Rationalisierungskonzept rechtswirksame Kündigungen aussprechen kann.