§ 1072 ABGB
Ein der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung bedürftiger Kauf wird erst bei Vorliegen dieser Genehmigung zum Vorkaufsfall.
OGH 15.05.1996, 7 Ob 531/94
§ 1072 ABGB
Ein der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung bedürftiger Kauf wird erst bei Vorliegen dieser Genehmigung zum Vorkaufsfall.
OGH 15.05.1996, 7 Ob 531/94