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Auslegung einer Abfindungserklärung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1997, 69 Heft 2 v. 15.2.1997

§ 914 ABGB

Auch die ergänzende Vertragsauslegung darf sich nicht in Widerspruch zu dem setzen, was die Parteien eindeutig vereinbart haben.

Hat die Verletzte gegen Ersatz des Kfz-Schadens auf alle wie immer gearteten Ersatzansprüche aus dem Schadensfall verzichtet, bezieht sich diese Erklärung auf alle erkennbaren und voraussehbaren Folgen, wie zB bereits eingetretene Schmerzen.

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