Eine Spätfolge der Abschaffung der Mietzinsrücklage durch das StrukturanpassungsG 1996 kommt nun mit der Regierungsvorlage zur Änderung des MRG an das Tageslicht: Die Mietzinsreserven werden (rückwirkend) um 40 % gekürzt, wodurch Wohnungs- und Geschäftsraummietern in verstärktem Maße Erhöhungen der Mietzinse drohen.
1. Die Vorgeschichte