Der Steuerpflichtige hat für eine zu errichtende Wohnung eine Grundzahlung geleistet. Da das Wohnbauprojekt nicht realisiert wurde, erhielt er den Kaufpreis erhöht um eine Zinsenvergütung zurück. Der Mehrbetrag gehört (nur?) in diesem Fall zu den Einkünften aus Kapitalvermögen.
Aufgrund eines Anwartschaftsvertrages auf Erwerb einer Wohnung hat der Wohnungswerber einer Wohnbaugenossenschaft rund 250.000 S gezahlt.