Die Kapitalverkehrsteuerrichtlinie 69/335/EWG verbietet die Erhebung bestimmter Abgaben neben der 1%igen Gesellschaftsteuer. Gegen die Eintragungsgebühr für Kapitalgesellschaften (TP 10 D 1 lit a Z 3 und lit e GGG) wurden bereits Bedenken erhoben (Rief, RdW 1996, 284 f). Der EuGH hat in der Rechtssache Denkavit ua, Rs C-2/94 , zur niederländischen Handelsregistergebühr entschieden.