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Gesellschaftsteuerbefreiung für Versorgungsbetriebe nur bei unmittelbarem Anteilsbesitz?

SteuerrechtReinhold BeiserRdW 1997, 756 Heft 12 v. 15.12.1997

Versorgungsbetriebe der öffentlichen Hand in den Bereichen Wasser, Gas, Elektrizität, Wärme und Verkehr sind von der Gesellschaftsteuer befreit, soweit die öffentliche Hand (Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände) unter Einbeziehung mittelbarer Beteiligungen zu 100% beteiligt ist. Die Zwischenschaltung einer Holding schadet also nicht, soweit die Holding ihrerseits zu 100 % im Anteilsbesitz der öffentlichen Hand steht. Die gegenteilige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes überzeugt nicht.

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