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Folgen der Aufhebung des Konkurses

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1997, 726 Heft 12 v. 15.12.1997

§ 6 Abs 2 KO, § 119 Abs 5 KO, § 139 KO
§ 27 Abs 1 ZPO, § 160 ZPO, § 235 ZPO

Besteht Anwaltszwang und ist der Gemeinschuldner nicht anwaltlich vertreten, so kommt es durch die rechtskräftige Aufhebung des Konkurses zu einer Unterbrechung des bisher gegen den Masseverwalter geführten Verfahrens.

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