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Erlöschen der Prozessvollmacht infolge Konkurseröffnung über den Mandanten

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1997, 726 Heft 12 v. 15.12.1997

§ 1024 ABGB
§ 31 ZPO, § 35 ZPO
§ 26 KO
§ 84 GmbHG

Durch die Auflösung einer GmbH wird nur deren Geschäftszweck geändert; an die Stelle des ursprünglichen tritt der Abwicklungszweck. Die Rechtssubjektivität der GmbH erlischt dadurch nicht, diese besteht als juristische Person fort.

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