vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Austritt wegen Verletzung des AZG

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1997, 687 Heft 11 v. 15.11.1997

§ 4 Abs 9 AZG (alt)
§ 82a lit d GewO

1. Nur wesentliche Vertragsverletzungen berechtigen den AN zum Austritt. Wesentlich ist eine Vertragsverletzung nur dann, wenn dem Angestellten die weitere Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

2. Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine gerechtfertigte vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses kann immer nur aufgrund der Umstände des Einzelfalles beurteilt werden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!