§ 6 Z 11 EStG 1972
Eine den öffentlichen Schulen vergleichbare Tätigkeit (Privatschule) liegt nicht vor, wenn lediglich einzelne Gegenstände unterrichtet werden, die zum Lehrstoff öffentlicher Schulen gehören. Wird nur Englisch unterrichtet - und sei dies auch nach den Lehrplänen öffentlicher Schulen -, so liegt keine Privatschule vor, weil es keine öffentlichen Schulen mit ausschließlichem Englischunterricht gibt.