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VwGH bringt Verlustmodell zu Fall: „Gewerblicher“ Wertpapierhandel bleibt private Vermögensverwaltung

SteuerrechtRdW 1997, 621 Heft 10 v. 15.10.1997

Der VwGH hat vor kurzem folgendes Verlustmodell entschieden: Im Rahmen eines gewerblichen Wertpapierhandels mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG sollten die Anschaffungskosten der Wertpapiere (insbesondere Aktien) abgesetzt und mit positiven (freiberuflichen) Einkünften ausgeglichen werden. Der VwGH hat den Sachverhalt - trotz wesentlicher Fremdfinanzierung - als bloße Vermögensverwaltung eingestuft, sodass die Anschaffungskosten nicht verlustwirksam wurden.

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