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Gesicherter Abfertigungsanspruch nach IESG

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1997, 618 Heft 10 v. 15.10.1997

§ 1 Abs 4a IESG

Teilzahlungen des AG auf die zustehende Abfertigung sind zuerst auf den gesicherten Anspruch des AN anzurechnen, weshalb dem AN nur mehr die Differenz zwischen dem gesicherten Betrag der Gesamtabfertigung und den Teilzahlungen des AG zusteht.

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