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Sorgfaltspflichten des Steuerberaters

WirtschaftsrechtGerd IroRdW 1997, 587 Heft 10 v. 15.10.1997

Ein Steuerberater ist nach Ansicht des OGH zu Nachforschungen über tatsächliche Umstände seines Klienten, die sich steuermindernd auswirken können, nicht verpflichtet; vielmehr muss der Klient dem Steuerberater solche Umstände bekanntgeben. Dem kann nicht beigepflichtet werden.

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