Auf einen satzungswidrigen Nennbetrag ausgestellte Aktien und Zwischenscheine sind nichtig. Wer aufgrund solcher Papiere im Aktienbuch eingetragen ist, ist in der Hauptversammlung nicht stimmberechtigt.
Auf einen satzungswidrigen Nennbetrag ausgestellte Aktien und Zwischenscheine sind nichtig. Wer aufgrund solcher Papiere im Aktienbuch eingetragen ist, ist in der Hauptversammlung nicht stimmberechtigt.