§ 5 EStG, § 4 Abs 2 EStG
§ 203 Abs 3 neu HGB
Das Bundesministerium für Finanzen schließt sich der in der Literatur vertretenen Auffassung betreffend die ergänzende Maßgeblichkeit der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung für die Gewinnermittlung nach § 5 EStG an. Im Falle des Fehlens eigenständiger steuerrechtlicher Vorschriften kommen demnach handelsrechtlichen Vorschriften maßgebende Bedeutung zu (vgl Quantschnigg /Schuch. Einkommensteuer-Handbuch2, Anm 19 zu§ 5).