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„Outsourcing“ - Betriebsteilübergang

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1996, 431 Heft 9 v. 15.9.1996

§ 3 Abs 1 AVRAG
Art 1 Abs 1 Richtlinie 77/187/EWG

1. Für die Hauszustellung war neben den sonstigen Vertriebswegen eine gewisse Organisation erforderlich, um die Koordination von mehreren Hauszustellern zu bewirken. Die der bekl P zur Verfügung gestellten Abonnentenlisten verdeutlichen den Betriebs(teil)übergang; andernfalls hätte die bekl P die Organisation der Hauszustellung (gegenüber anderen Vertriebsformen) neu aufbauen müssen.

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