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Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1996, 393 Heft 8 v. 15.8.1996

§ 4 Abs 4 EStG, § 32 Z 2 EStG

Nach einer Betriebsaufgabe noch vorhandene Bankschulden sind, sowei sie nicht mit einem in die private Sphäre überführten Wirtschaftsgut zusammenhängen, weiterhin dem Betriebsvermögen zuzurechnen (§ 32 Z 2 EStG). Die Darauf entfallenden Zinsen sind daher nachträgliche Betriebsausgaben, andererseits führt ein Erlass dieser Schulden zu nachträglichen Betriebseinnahmen.

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