Nach Auffassung der Europäischen Kommission verletzen die Anzeigen- und Ankündigungsabgaben nicht das Gemeinschaftsrecht. Nach der Begründung dürfte dies ua auch für Getränkeabgaben gelten.
Nach Auffassung der Europäischen Kommission verletzen die Anzeigen- und Ankündigungsabgaben nicht das Gemeinschaftsrecht. Nach der Begründung dürfte dies ua auch für Getränkeabgaben gelten.