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Erfolglose Kündigungsanfechtung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1996, 333 Heft 7 v. 15.7.1996

§ 105 Abs 3, 5 und 6 ArbVG

Eine Kündigungsanfechtung ist nicht möglich, wenn der AG nachweisen kann, dass der AN überwiegend aus produktionstechnischen Gründen gekündigt worden ist (und nicht wegen einer früheren Betriebsratstätigkeit) und der Betriebsrat der Kündigung zugestimmt hat.

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