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Zur KESt-Erstattung bei Ausschüttung an ausländische Holding

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1996, 293 Heft 6 v. 15.6.1996

§ 94a EStG 1988

Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung an eine ausländische Holding-Gesellschaft vorgenommen, ist die Steuerentlastung nach den Intentionen des § 94a Abs 2 EStG iV mit der Verordnung BGBl Nr 1995/56 im Rückerstattungsweg herbeizuführen. Denn in derartigen Fällen, soll die Finanzverwaltung in die Lage versetzt werden, zeitgerecht Erhebungen darüber anzustellen, ob möglicherweise ein Missbrauchsfall („Treaty-shopping“) vorliegt.

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