§ 94a EStG 1988
Wird von einer österreichischen Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung an eine ausländische Holding-Gesellschaft vorgenommen, ist die Steuerentlastung nach den Intentionen des § 94a Abs 2 EStG iV mit der Verordnung BGBl Nr 1995/56 im Rückerstattungsweg herbeizuführen. Denn in derartigen Fällen, soll die Finanzverwaltung in die Lage versetzt werden, zeitgerecht Erhebungen darüber anzustellen, ob möglicherweise ein Missbrauchsfall („Treaty-shopping“) vorliegt.