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Einvernehmliche Auflösung als anzeigepflichtige „Massenentlassung“

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1996, 278 Heft 6 v. 15.6.1996

§ 45a AMFG, § 45b AMFG

Vom AG veranlasste einvernehmliche Auflösungen von Arbeitsverhältnissen sind auf die zahlenmäßigen Voraussetzungen der Anzeigepflicht bei „Massenentlassungen“ nach § 45a Abs 1 AMFG anzurechnen.

OGH 13.07.1995, 8 Ob A 258/95 (OLG Wien 22. 3. 1995, 9 Ra 4/95; ASG Wien 19. 10. 1994, 6 Cga 61/94)

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