§ 34 GmbHG, § 74 GmbHG
§ 878 ABGB
Ein Gesellschafter einer GmbH, die von dritter Seite zu marktüblichen Bedingungen keinen Kredit erhält, kann, wenn er das erforderliche Kapital als Darlehen gewährt, dieses im Konkurs der Gesellschaft nicht geltend machen, weil es nur dem Zweck diente das fehlende Eigenkapital zu ersetzen.