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„Getränke“ iSd Getränkesteuergesetze

SteuerrechtOtto TaucherRdW 1996, 223 Heft 5 v. 15.5.1996

Wäre eine Getränkesteuer von Brausetabletten zulässig? - Wohl schwerlich vorstellbar, denn das FAG lässt eine Getränkesteuer nur von „Getränken“ zu; als „Getränke“ gelten nur trinkfertige Getränke. Unter diesem Gesichtspunkt dürften aber auch Sirupe oder hochprozentige, zur Verdünnung bestimmte alkoholische Getränke nicht der Getränkesteuer unterliegen.

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