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Zur Irrtumsanfechtung beim Hausanteilscheinerwerb mittels Kredites

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1996, 206 Heft 5 v. 15.5.1996

§ 871 ABGB, § 875 ABGB, § 901 ABGB

Der Verhandlungsgehilfe ist nicht Dritter iSd § 875 ABGB. Der Finanzierer muss auch dann eine Anfechtung des Kreditvertrages hinnehmen, wenn er von der durch die Verhandlungsgehilfen bewirkten Täuschung, Drohung oder Irreführung nichts wusste.

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