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Amtswegige Wiederaufnahme bei nachträglicher Erklärungsvorlage?

SteuerrechtWolfgang BichlerRdW 1996, 184 Heft 4 v. 15.4.1996

Greinsfurth

Dass eine amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens auch zugunsten der Partei zu verfügen ist, ist unbestritten. Der BMF-Erlass über die „Ermessensübung zugunsten der Partei“1)1) AÖFV 1987/61. gibt die Kriterien, nach denen eine amtswegige Wiederaufnahme seitens der Behörde vorzunehmen ist, vor.

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