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Unfall eines Mitgliedes der Freiwilligen Feuerwehr

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1996, 174 Heft 4 v. 15.4.1996

§ 176 Abs 1 Z 7 ASVG, § 333 ASVG
§ 1 EKHG

1. Unfälle, die sich in Ausübung der den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr im Rahmen der Ausbildung, der Übung und des Einsatzfalles obliegenden Pflichten ereignen, sind gem § 176 Abs 1 Z 7 ASVG den Arbeitsunfällen gleichgestellt.

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