§ 6 Z 9 EStG, § 24 EStG
Ein Mitunternehmer kann seinen Gesellschaftsanteil und sein Sonder-BV im Erbweg zu unterschiedlichen Quoten ohne Gewinnrealisierung auf die Erben übertragen, sofern diese Mitunternehmer werden. Zur Vermeidung einer Gewinnrealisierung ist die gleichteilige Übertragung des Gesellschaftsanteiles und des Sonderbetriebsvermögens nicht erforderlich. Es kann sohin auf eine Person nur ein Teil des Gesellschaftsanteiles und auf eine andere der restliche Anteil samt gesamtem Sonderbetriebsvermögen ohne Gewinnrealisierung übertragen werden (BMF 4. 8. 1992, RdW 1992, 389).