StB
Nach anerkannter Lehre und ständiger Rechtsprechung1) führt die einer Anwachsung2) vorangehende Vereinigung aller Anteile3) einer Personengesellschaft beim letzten Gesellschafter zu keinem grunderwerbsteuerpflichtigen Tatbestand in Form der Vereinigung aller Anteile gem§ 1 Abs 3 Z 1 GrEStG. Denn die Vereinigung aller Anteile setzt den Fortbestand der grundstücksbesitzenden Gesellschaft voraus.