§ 6 Z 4 EStG, § 6 Z 9 EStG, § 24 Abs 6 EStG
1. Wird ein überschuldeter Betrieb zwischen nahen Angehörigen übertragen und ist die Überschuldung bloß buchmäßig, ist Schenkung anzunehmen.
2. Ist von einer Betriebsschenkung auszugehen, so liegt beim Geschenkgeber weder eine Entnahme noch eine Aufgabe des Betriebes vor, noch entsteht im Ausmaß der übertragenen Buchwerte ein Verlust.