Zur Behandlung der Prämien aus den Vielfliegerprogrammen der Luftverkehrsgesellschaften in der steuerlichen Gewinnermittlung gibt es einen Erlass der deutschen Finanzverwaltung, der auch für die Beurteilung nach dem österreichischen EStG Beachtung verdient. Danach wird folgende Auffassung vertreten (DB 1995, Seite 1310):