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VwGH „bremst“ Abzug von Radfahrer-Mehrverpflegung

SteuerrechtRdW 1996, 87 Heft 2 v. 15.2.1996

Kürzlich hatte der VwGH folgenden - im grauen Steueralltag ein bißchen zum Schmunzeln anregenden - Fall zu beurteilen:

Ein Gewerbetreibender machte ca 2.300 S als „Kosten für Nahrungsmittel zur Deckung des zusätzlichen Energiebedarfs bei beruflichen Fahrten mit dem Fahrrad“ als Betriebsausgaben geltend. Dabei stellte er seine Nahrungsaufnahme am Beispiel eines Abendessens wie folgt dar:

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