Der VwGH hat einem Kautionsleasing mit Kaufoption die Anerkennung als Mietvertrag versagt und als Kaufvertrag behandelt, weil die Nichtausübung des Optionsrechts „gegen jede Vernunft wäre“. Die Entscheidung stößt zwar auf Kritik, doch gibt sie Anlass, die bisherige Beurteilung der Leasingverträge zu hinterfragen.