Immobilienleasingverträge sehen oft eine Mietdauer von 20 Jahren vor; nach Ablauf der Mietdauer kann der Mieter das Mietobjekt kaufen, erst dann beginnt aber auch die Spekulationsfrist. Erwirbt daher ein nichtprotokollierter Leasingnehmer das Mietobjekt und verkauft er es danach mit Gewinn, so unterliegt der auf den Grund und Boden entfallende Gewinn als Spekulationsgewinn der Einkommensteuer.