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Assanierungsaufwendungen aufgrund des Stadterneuerungsgesetzes

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1996, 45 Heft 1 v. 15.1.1996

§ 8 Abs 2 EStG, § 28 Abs 3 Z 3 EStG

Das Einkommensteuergesetz sieht im § 8 Abs 2 und § 28 Abs 3 Z 3 eine beschleunigte Abschreibung für Assanierungsaufwendungen aufgrund des Stadterneuerungsgesetzes vor. Durch die in den genannten Gesetzesstellen erfolgende Verweisung auf das Stadterneuerungsgesetz, BGBl 1974/287, ist die Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes des Einkommensteuergesetzes davon abhängig, ob die Assanierungsmaßnahme in Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen des Stadterneuerungsgesetzes erfolgt.

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