Die Fremdenverkehrsabgabengesetze in den einzelnen Bundesländern knüpfen an den Umsatz im Sinn des UStG an; die Mehrzahl dieser Landesabgabengesetze unterwirft auch den Eigenverbrauch der Fremdenverkehrsabgabe. Danach kann zB der Hotelier sogar mit seinen privaten Wohnräumen der Fremdenverkehrsabgabe unterliegen, obwohl vergleichsweise nicht einmal die Dauervermietung abgabepflichtig ist und der Hotelier aus seinen selbstgenutzten Wohnräumen auch keinen Fremdenverkehrsnutzen zieht.