1. Problem
Für die Steuerbilanz ist grundsätzlich die Handelsbilanz maßgeblich. Praktisch schränkt das Steuerrecht diesen Grundsatz immer stärker ein. Zuletzt hat die Neufassung des § 9 EStG Aufsehen erregt, der einigen Rückstellungen die steuerliche Wirksamkeit versagt (zB Jubiläumsgeldern). Da die neue Rechtslage keine Änderung bei Pensionsrückstellungen gebracht hat, ist die Literatur auf Divergenzen in diesem Bereich wiederum nicht eingegangen (ua ÖStZ 1995/Heft 8).