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Kautionsleasing auf dem Prüfstand des VwGH

SteuerrechtRdW 1996, 29 Heft 1 v. 15.1.1996

Der VwGH hat im Fall eines Kautionsleasings den Leasinggegenstand dem Leasingnehmer zugerechnet. Quantschnigg nimmt zur Entscheidung kritisch Stellung.

Im Erk vom 29. 6. 1995, 93/15/0197, beschäftigte sich der VwGH mit der Zurechnungsproblematik beim Kautionsleasing. Der zu beurteilende Sachverhalt stellte sich kurz umrissen folgendermaßen dar:

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