§ 332 ASVG, § 333 Abs 3 ASVG
Im Bereich der Ausnahme vom Dienstgeberhaftungsprivileg nach § 333 Abs 3 ASVG ist der Schadenersatzanspruch des Geschädigten als ein aus der allgemeinen Haftpflichtordnung abgeleiteter Anspruch anzusehen. Auf diesen findet daher die Legalzession nach § 332 ASVG Anwendung.