§ 18 AktG, § 129 AktG, § 133 AktG
§ 24 Abs 2 KWG
§ 65 Abs 2 BWG
§ 10 HGB, § 277 HGB
§ 18 AktG ordnet zwingend an, dass gesetzlich oder satzungsmäßig bekanntzugebende Gegenstände jedenfalls in der Wr Zeitung zu veröffentlichen sind. Die Satzung kann nur zusätzlich ein oder mehrere Veröffentlichungsblätter bezeichnen. Diese Veröffentlichungspflicht von AGs betrifft nach § 277 HGB insbes auch den Jahresabschluss.