Mit dem EU-Abgabenänderungsgesetz in der Ergänzung des § 1 EStG um einen Absatz 4 soll den vom EuGH in der Rs Schumacker aufgezeigten europarechtlichen Erfordernissen der Nichtdiskriminierung beschränkt Steuerpflichtiger Rechnung getragen werden; die Neufassung wird allerdings der jüngsten Rechtsprechung des EuGH nicht gerecht.